Vorausplanung ist schon heute wichtig!


Die Situationen der Urteilsunfähigkeit zu unterscheiden und zu verstehen ist wichtig.

Wann will ich welchen Therapieweg verfolgen mit welchem Ziel?

Meist haben wir bei einer Vorausverfügung nur die Situation der dauerhaften Urteilsunfähigkeit im Blick und treffen dazu Entscheidungen.

  • Was soll aber heute geschehen, wenn es zu einem Unfall kommt?
  • Was soll geschehen wenn ich die Notfallsituation überstanden habe?
  • Wie sollen die Entscheidungen getroffen werden die nicht unter die Dringlichkeit fallen? Zum Beispiel: Wie lange will ich künstlich ernährt werden? Was geschieht wenn die Ernährung beendet wird, leide ich dann?

Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht die verschiedenen Arten der Urteilsunfähigkeit, für die es sich lohnt auch dann zu entscheiden, wenn Sie gesund sind.


Geplante Urteilsunfähigkeit während eines Eingriffs mit Narkose


Sie haben in einer Patientenverfügung Festlegungen getroffen und stehen vor einer Operation in der es immer wieder zu Komplikationen kommen kann. Während des Eingriffs ist es nicht möglich mit Ihnen über die Behandlungsmöglichkeiten bei einer Komplikation zu sprechen und es ist in einem solchen Fall sinnvoll vorauszuplanen.

Folgende Fragen können Ihnen bei der Vorbereitung hilfreich sein.

Was soll geschehen, wenn während einer geplanten Operation eine Komplikation eintritt, mit der niemand gerechnet hat und in der Sie nicht gefragt werden können?

Mit welchem Ziel haben Sie in die Operation eingewilligt und welche medizinischen Massnahmen sind Sie bereit auf sich zu nehmen, um den Eingriff und die Zeit danach zu überleben?

Was ist wenn Sie eigentlich nicht reanimiert/wiederbelebt werden möchten und vor einer Operation stehen? Was passiert dann während einer Operation wenn Ihr Herz plötzlich still steht? Wie können Sie hier eine Unterscheidung treffen, damit Sie auch richtig verstanden werden?

Notfallsituation aus Ihrer jetzigen Lebenssituation heraus.


Ein plötzliches Ereignis, z.B. ein Unfall, Herzversagen, Lungenversagen, Schlaganfall oder auch ein schwerer Infekt mit Flüssigkeitsverlusten (Exsikkose) kann dazu führen, dass Menschen nicht mehr selbst entscheiden können, aber medizinische Massnahmen sofort eingeleitet werden müssen. Solche Ereignisse können lebensbedrohlich sein. In den meisten Fällen kommt es zum Einsatz des Rettungsdienstes und zu einer Spitaleinweisung. Diese Situation ist gekennzeichnet davon, dass keine Zeit bleibt verschiedene Behandlungsoptionen zu besprechen und sofort gehandelt werden muss. Auf der Notfallstation wird versucht, die lebenswichtigen Funktionen zu erhalten und zu stabilisieren. Gleichzeitig wird mit den ersten diagnostischen Abklärungen begonnen.

Schwere Krankheitssituation


Nach einer Notfallsituation oder einem medizinischen Eingriff, wie z.B. nach einer Operation, befinden Sie sich in einer schweren Krankheitssituation, bei welcher unklar ist, wie lange Ihre Urteilsunfähigkeit andauern wird.

In einem solchen Fall werden Sie wahrscheinlich in einem Spital, meist auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. So lange es medizinisch sinnvoll ist, werden die in der Notfallsituation bereits begonnenen medizinischen Massnahmen weitergeführt. Dazu zählen beispielsweise eine künstliche Beatmung auf einer Intensivstation und die Gabe von stabilisierenden Medikamenten, die über eine Vene gegeben werden

Zu diesem Zeitpunkt versuchen die behandelnden Ärzte vorauszusagen, ob eine vollständige Selbstständigkeit und/oder eine vollständige Urteilsfähigkeit in  Zukunft wieder erreicht werden können.

 

Ursachen einer längeren Urteilsunfähigkeit sind zum Beispiel:  

  • Zustand nach einem  Herz-Lungen-Wiederbelebungsversuch, bei welchem eine  Hirnschädigung aufgetreten ist
  • Schlaganfall infolge Blutung oder Durchblutungsstörung des Gehirns
  • Schädel-Hirn-Verletzungen nach Unfall
  • Akute Vergiftung durch Medikamente

Chronische Krankheitssituation


Aufgrund verschiedener Ursachen, unter anderem nach dem Überstehen einer akuten Krankheitsphase oder nach einer Notfallbehandlung, kommt es zum Zustand der bleibenden Urteilsunfähigkeit. Die Unfähigkeit, selber entscheiden zu können, ist Ausdruck einer schweren Störung der Gehirnfunktion und geht in aller Regel mit Pflegebedürftigkeit einher. Der körperliche Zustand kann dabei sehr unterschiedlich sein, von kaum eingeschränkter Mobilität bis zu dauerhafter Bettlägerigkeit. Die Urteilsfähigkeit ist in diesen Fällen dauerhaft schwer eingeschränkt oder fehlend.

Diagnose der bleibenden Urteilsunfähigkeit: Nach einem Sauerstoffmangel des Gehirns kann ungefähr nach  3 Monaten sicher festgestellt werden, ob die Urteilsunfähigkeit bleibend ist.

Nach einer Schädel-Hirn-Verletzung kann meist erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Unfall sicher festgestellt werden, dass die Urteilsunfähigkeit bleibend ist. 

 

Ursachen einer bleibenden Urteilsunfähigkeit sind zum Beispiel:

Zustand nach einer Herz-Lungen-Wiederbelebung, bei welchem eine schwere Hirnschädigung aufgetreten ist

Zustand nach einem Schlaganfall mit schwerer Hirnschädigung

Schwere Schädel-Hirn-Verletzungen nach Unfall

Demenz im fortgeschrittenen Stadium

apallisches Syndrom (Wachkoma)

 

Übersicht und Erklärungen zu den Therapiezielen und Therapiewegen


 

Ziel der Lebensverlängerung

beim Therapieziel A

beinhaltet sämtliche medizinischen Massnahmen, die zur Lebensverlängerung beitragen und medizinisch als sinnvoll erachtet werden. Alle mit der Therapie verbundenen Risiken und Nebenwirkungen werden dabei in Kauf genommen. Belastungen und Beschwerlichkeiten, die durch intensive Therapien auftreten können, werden so weit wie möglich gelindert.


 

Ziel der Lebensverlängerung und/oder Leidenslinderung beim Therapieziel B

beinhaltet eine Abwägung eines möglichen Gewinns an Lebenszeit gegenüber Belastungen und Beschwerlichkeiten, die durch medizinische Massnahmen entstehen können. Es können differenzierte Entscheidungen getroffen werden, in welcher Situation welche medizinischen Massnahmen eingeleitet werden sollen.

 


 

Ziel der Leidenslinderung

beim Therapieziel C

beinhaltet alle Massnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Lebensqualität. Entsprechend der getroffenen Entscheidungen werden alle medizinischen Massnahmen durchgeführt, welche der Verbesserung der Lebensqualität dienen. Diagnostische Massnahmen werden nur dann durchgeführt, wenn sie dazu beitragen, Symptome zu lindern. Sämtliche Massnahmen sollen Linderung verschaffen und die körpereigenen Ressourcen bei der Krankheitsbewältigung unterstützen.

 


 Medizinisches und therapeutisches Handeln verfolgen zum einen das Ziel der Lebensverlängerung oder das Ziel der Verbesserung der Lebensqualität und der Linderung von Leiden. Im nachfolgenden werden die Therapiewege beschreiben die zu den oben genannten Zielen führen.

In einer Beratung erhalten Sie Sicherheit beispielsweise zu den Fragen: 

  • Welcher Behandlungsweg soll beschritten werden in welcher Situation der Urteilsunfähigkeit?
  • Wie können Kombinationen aussehen?
  • Was will ich für mich entscheiden?